EWTO Schulen Holger Kickhefel

Zinnowitz • Anklam • Wolgast • Bansin • Karlshagen • Koserow • Ückeritz

Offizielle Lizenzschulen der Offizielle Lizenzschule der EWTO

 
 

Das neue Bildungs- und Teilhabepaket ist beschlossen!

 

Was bedeutet das für mich?

Die "EWTO Schulen Holger Kickhefel" sind bereits bei den Ämtern für die Förderung registriert. Somit könnten monatlich 10 EUR des Mitgliedsbeitrages für das KidsWingTsun, TeenWingTsun, WingTsun oder ChiKung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattet werden.

Alle Eltern die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und deren Kinder einen Kindergarten oder die Schule besuchen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

  1. für Kultur, Sport und zum Mitmachen; Bedürftige Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter. Ausgenommen von der Förderung sind z.B. Kinobesuche und Fahrkosten, die zu den genannten Aktivitäten entstehen.
    • Übernahme von Mitgliedsbeiträgen zur Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen in Vereinen für Spiel, Sport, Kultur und Geselligkeit.
    • Förderung der Teilnahme am außerschulischen Unterricht
    • Teilnahme an Freizeiten und Ferienangeboten durch die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch von Ferienangeboten ist ebenso möglich. Auch hier muss es sich um sportliche, musische oder kulturelle Angebote handeln.
  2. für Mehraufwendungen für Mittagessen;
  3. für Lernförderung;
  4. für Schulbedarf;
  5. für Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule; (Antrag beim Schulverwaltungsamt zu stellen)
  6. für eintägiger Tagesausflüge und Mehrtägige Klassenfahrten in Schule und Kita;

Was muss ich tun?

Es muss ein entsprechenden Antrag beim Landkreis Vorpommern-Greifswald bei der Sozialagentur-Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in 17389 Anklam, Demminer Str. 71-74 oder den vier bekannten Standorten der Sozialagentur-Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Anklam, Greifswald, Koserow und Wolgast) gestellt werden. Anschriften unter: http://www.sagjc-vg.de/.

Anträge unter: http://www.sagjc-vg.de/fileadmin/dateien-sozialagentur/Bildung_und_Teilhabe/Antrag_Bildung_und_Teilhabe_SGB_II_310311.pdf

Weitere Info's unter: http://www.sagjc-vg.de/aktuelles/details/?tx_ttnews[tt_news]=79&cHash=9bc1f6160d97b13fe645a841515c72de

Für die Anträge von Beziehern von Sozialhilfe und Asylbewerbern ist das Sozialamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald in 17389 Anklam, Leipziger Allee 26 zuständig.